Statuten
1. Name, Sitz und Zweck
Name:
Art. 1
Unter dem Namen regioW besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.
Sitz:
Art. 2
Sitz des Vereins ist Wangen an der Aare.
Zweck, Ziel, Strategie & Mittel:
Art. 3
Der Verein regioW setzt sich zum Ziel:
- die Region der angeschlossenen Gemeinden zu stärken und ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.
- der Region zu qualitativem und quantitativen Wachstum zu verhelfen.
Dazu bedient sich der Verein folgender Strategie:
- Bündelung der momentan vorhandenen Leistung unter einem effizienten und unverwechselbarem Marketingdach
- Optimierung der Leistungen
- Schaffung neuer Leistungen und Attraktionen.
Die Mittel dazu sind:
- zentral gelegene, gut dokumentierte Reisebüros mit Ladenöffnungszeiten
- Marketing mittels Schaufenster, Plakaten, Dokumentationen, Internet, Inseraten
- Organisationsstruktur für Vermittlung von Lokalitäten und Leistung lokaler Anbieter
Aufgaben / Pflichtenheft:
Art. 4
Für die Erfüllung des Vereinszwecks erstellt der Vorstand ein Pflichtenheft, welches von den Mitgliedern genehmigt werden muss.
2. Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft:
Art. 5
Die Aufnahme in den Verein beschliesst der Vorstand aufgrund eines schriftlichen und unterzeichneten Beitrittsgesuch.
Mitgliedschaftskategorien:
Art. 6
Es bestehen folgende Mitgliedschaftskategorien:
- öffentlich-rechtliche Körperschaften
- Gewerbe- / Handels- und Industriebetriebe
- Einzelperson / Familien
Austritt:
Art. 7
Der Austritt muss schriftlich, unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, auf Mitte oder Ende eines Kalenderjahres eingereicht werden. Bei einem Austritt während des Jahres wird ein Pro Rata Jahresbeitrag erhoben.
Ausschluss:
Art. 8
Der Vorstand kann Mitglieder ausschliessen, die den Mitgliederbeitrag auch nach vorgenommener Mahnung nicht entrichtet haben.
Statuten regioW.pdf | 271 KB |