Statuten

1. Name, Sitz und Zweck

Name:

Art. 1

Unter dem Namen regioW besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.

Sitz:

Art. 2

Sitz des Vereins ist Wangen an der Aare.

Zweck, Ziel, Strategie & Mittel:

Art. 3

Der Verein regioW setzt sich zum Ziel:

  • die Region der angeschlossenen Gemeinden zu stärken und ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.
  • der Region zu qualitativem und quantitativen Wachstum zu verhelfen.

Dazu bedient sich der Verein folgender Strategie:

  • Bündelung der momentan vorhandenen Leistung unter einem effizienten und unverwechselbarem Marketingdach
  • Optimierung der Leistungen
  • Schaffung neuer Leistungen und Attraktionen.

Die Mittel dazu sind:

  • zentral gelegene, gut dokumentierte Reisebüros mit Ladenöffnungszeiten
  • Marketing mittels Schaufenster, Plakaten, Dokumentationen, Internet, Inseraten
  • Organisationsstruktur für Vermittlung von Lokalitäten und Leistung lokaler Anbieter

Aufgaben / Pflichtenheft:

Art. 4

Für die Erfüllung des Vereinszwecks erstellt der Vorstand ein Pflichtenheft, welches von den Mitgliedern genehmigt werden muss.

2. Mitgliedschaft

Erwerb der Mitgliedschaft:

Art. 5

Die Aufnahme in den Verein beschliesst der Vorstand aufgrund eines schriftlichen und unterzeichneten Beitrittsgesuch.

Mitgliedschaftskategorien:

Art. 6

Es bestehen folgende Mitgliedschaftskategorien:

  • öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • Gewerbe- / Handels- und Industriebetriebe
  • Einzelperson / Familien

Austritt:

Art. 7

Der Austritt muss schriftlich, unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, auf Mitte oder Ende eines Kalenderjahres eingereicht werden. Bei einem Austritt während des Jahres wird ein Pro Rata Jahresbeitrag erhoben.

Ausschluss:

Art. 8

Der Vorstand kann Mitglieder ausschliessen, die den Mitgliederbeitrag auch nach vorgenommener Mahnung nicht entrichtet haben.

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