Statuten Verein regioW
Name
Art. 1
Unter dem Namen regioW besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.
Sitz
Art. 2
Sitz des Vereins ist Wangen an der Aare.
Zweck, Ziel, Strategie & Mittel
Art. 3
Der Verein regioW setzt sich zum Ziel:
Die Region der angeschlossenen Gemeinden zu stärken und ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.
Der Region zu qualitativem und quantitativen Wachstum zu verhelfen.
Dazu bedient sich der Verein folgender Strategie: Bündelung der momentan vorhandenen Leistung unter einem effizienten und unverwechselbarem Marketingdach, Optimierung der Leistungen, Schaffung neuer Leistungen und Attraktionen.
Die Mittel dazu sind: Zentral gelegene, gut dokumentierte Reisebüros mit Ladenöffnungszeiten, Marketing mittels Schaufenster, Plakaten, Dokumentationen, Internet, Inseraten, Organisationsstruktur für Vermittlung von Lokalitäten und Leistung lokaler Anbieter
Aufgaben & Pflichtenheft
Art. 4
Für die Erfüllung des Vereinszwecks erstellt der Vorstand ein Pflichtenheft, welches von den Mitgliedern genehmigt werden muss.
Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft
Art. 5
Die Aufnahme in den Verein beschliesst der Vorstand aufgrund eines schriftlichen und unterzeichneten Beitrittsgesuch.
Mitgliedschaftskategorien
Art. 6
Es bestehen folgende Mitgliedschaftskategorien:
öffentlich-rechtliche Körperschaften
Gewerbe-/Handels- und Industriebetriebe
Einzelperson/Familien
Austritt
Art. 7
Der Austritt muss schriftlich, unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, auf Mitte oder Ende eines Kalenderjahres eingereicht werden. Bei einem Austritt während des Jahres wird ein Pro Rata Jahresbeitrag erhoben.
Ausschluss
Art. 8
Der Vorstand kann Mitglieder ausschliessen, die den Mitgliederbeitrag auch nach vorgenommener Mahnung nicht entrichtet haben.